Drucken
Zugriffe: 9699

§1 Turnierbetrieb und Teilnahmeberechtigung

(1)   Der Schachverein Bad Schwartau führt folgende Turniere in der Regel einmal im Jahr durch:

  1. Vereinsmeisterschaft
  2. Vereinspokal
  3. Schnellschachmeisterschaft
  4. Blitzmeisterschaft

(2)   Jedes Mitglied des Vereins nach § 4 Abs. 1 Nr. 1a – c und e der Satzung des Schachvereins Bad Schwartau von 1930 e.V. ist teilnahmeberechtigt. Mit Zustimmung des Turnierleiters können auch außerordentliche Mitglieder nach § 4 Abs. 1 Nr. 1d der Satzung und Nicht-Mitglieder an den Turnieren des Vereins teilnehmen.

§ 2 Spielregeln

(1)   Gespielt wird nach den Regeln des Weltschachverbandes (FIDE), soweit diese Turnierordnung nicht etwas anderes vorsieht.

(2)   Die Karenzzeit nach Artikel 6.6 a) der FIDE-Schachregeln findet keine Anwendung.

§ 3 Vereinsmeisterschaft

(1)   Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge pro Spieler 2 Stunden und jeweils 30 Minuten für den Rest der Partie.

(2)   Anhand der Teilnehmerzahl legt der Turnierleiter fest, ob in einer oder mehreren Gruppen gespielt wird, wobei in den jeweiligen Gruppen im Rundensystem (Jeder gegen Jeden) gespielt wird. Sofern in mehreren Gruppen gespielt wird, werden die Platzierungen durch Endrunden ermittelt: Die Gruppenersten und –zweiten spielen gegen die entsprechend Platzierten der anderen Gruppe(n) unter Mitnahme der Punkte aus dem Spiel der Gruppenphase gegeneinander im Rundensystem. Entsprechend verfahren die Gruppendritten und –vierten um ihre weiteren Platzierungen zu ermitteln usw.

(3)   Vereinsmeister ist der Spieler, der am Ende des Turniers bzw. in der Endrunde der Gruppenersten und –zweiten die meisten Punkte erzielt hat. Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzierung 1. das System Sonneborn-Berger, 2. die Mehrheit der Siege, 3. das Spielergebnis untereinander. Sollte auch dieses gleich sein, werden die Punktgleichen gleichfalls zum Sieger erklärt. Der Sieger erhält den Titel „Vereinsmeister(Jahr)“ und den Wanderpokal des Vereinsmeisters.

 § 4 Vereinspokal

(1)   Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge pro Spieler 2 Stunden und jeweils 30 Minuten für den Rest der Partie.

(2)   Das Turnier wird in einem KO-System gespielt. Verliert ein Spieler, so scheidet er aus dem Turnier aus. Geht eine Partie unentschieden aus, werden 2 Blitzpartien mit jeweils unterschiedlicher Farbverteilung gespielt. Zunächst erhält der Spieler mit den schwarzen Steinen des Pokalspiels die weißen Steine. Der Zeitmodus beträgt hier jeweils 5 Minuten pro Partie pro Spieler. Ist nach diesen Partien immer noch kein Sieger festzustellen entscheidet das Los.

(3)   Vereinspokalsieger ist der Spieler, der das Finale gewinnt. Er erhält den Titel „Vereinspokalsieger(Jahr)“ und den Wanderpokal des Vereinspokalsiegers.

§ 5 Schnellschachmeisterschaft

(1)   Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 20 Minuten pro Partie.

(2)   Das Turnier wird im Rundensystem gespielt.

(3)   Sieger des Turniers ist der Spieler, der nach Beendigung des Turniers die meisten Punkte hat. Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzierung 1. das System Sonneborn-Berger, 2. die Mehrheit der Sieger, 3. das Spielergebnis untereinander. Sollte auch dieses gleich sein, werden die Punktgleichen gleichfalls zum Sieger erklärt. Der Sieger erhält den Titel „Vereinsschnellschachmeister(Jahr)“.

§ 6 Blitzmeisterschaft

(1)   Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 5 Minuten pro Partie.

(2)   Das Turnier wird im Rundensystem gespielt.

(3)   Sieger des Turniers ist der Spieler, der nach Beendigung des Turniers die meisten Punkte hat. Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten spielen diese mit zwei weiteren Blitzpartien mit unterschiedlicher Farbverteilung den Sieger aus. Sollten diese Partien insgesamt unentschieden enden, entscheidet die nächste gewonnene Blitzpartie. Der Sieger erhält den Titel „Vereinsblitzschachmeister(Jahr)“.